Kleine Falllösungshausarbeit im Strafrecht
Den Sachverhalt der kleinen Falllösungshausarbeit im Strafrecht finden Sie hier. Die empfohlene Bearbeitungszeit beträgt 3 Wochen. Die Abgabefrist endet am 19.09.2024.
Einreichung der Arbeit
Nach § 12 Abs. 7 S. 1 StudPrO müssen alle Hausarbeiten in elektronischer Form vorgelegt werden. Der Prüfungsausschuss hat nach § 12 Abs. 7 S. 4 StudPrO festgelegt, dass die Arbeit über die E-Learning-Plattform einzureichen ist.
Die Arbeit kann erst nach dem Ende der Anmeldefrist auf der Prüfungsplattform https://www.e-klausuren.uni-koeln.de/ea-flex/ als PDF-Datei (einer einzigen durchsuchbaren Text-PDF-Datei im Format PDF/A) eingereicht werden.
Auf der Arbeit sind lediglich Matrikelnummer und Prüfungsnummer (erste fünf Ziffern der Nummer auf dem Prüfungsausweis), nicht aber der Name anzugeben.
Belegung
Die Anmeldung zu allen Lehrveranstaltungen erfolgt über KLIPS. Dies ermöglicht allen Studierenden eine direkten Zugriff auf Vorlesungsunterlagen und aktuelle Informationen via Ilias.