zum Inhalt springen

Stellenausschreibung SHK

Am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sind freie Stellen als Studentische Hilfskraft zu besetzen. Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Klausuren Europäisches Strafrecht, Medienstrafrecht und Recht der Strafverteidigung

Die Klausuren können ab dem 13.09.2023 zu den Öffnungszeiten des Instituts eingesehen werden.

Klausuren Strafrecht II

Die Klausuren können ab dem 14.09. zu den Öffnungszeiten des Instituts abgeholt werden.

Gastvortrag Prof. Dr. Andreas Schloenhardt

Das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht lädt ein:

Gastvortrag von PROF. DR. ANDREAS SCHLOENHARDT, Professor of Criminal Law (UQ); Honorary Professor of Foreign and International Criminal Law (U:Vie).

Titel: Colonialism, Common Law, and Codification: Die Entwicklung des Strafrechts im Britischen Empire.

Zeit: 30.10.2023 |18:00 Uhr

Ort: Seminarraum 0.103 | Sibille-Hartmann-Str. 2 -8

Veranstaltungsplakat

Wir bitten um kurze Anmeldung via internationales-strafrecht@uni-koeln.de

Gastvortrag Prof. Dr. Annette Weinke

Das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht lädt ein:

Gastvortrag von PROF. DR. ANNETTE WEINKE, Historisches Institut, Friedrich-Schiller-Universität Jena

Titel: Erfahrung, Generation, Geschlecht: Die Strafrechtswissenschaft der Bonner Republik und deren Deutung der NS-Vergangenheit

Zeit: 17.10.2023 |18:00 Uhr

Ort:Tagungsraum 0.04 | Seminargebäude

Veranstaltungsplakat

Wir bitten um kurze Anmeldung via internationales-strafrecht@uni-koeln.de

Justiz im Hörsaal

Am 19.6. hielt  Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Fuchs-Kaninski (zugleich Pressesprecherin des AG Köln) in der Vorlesung Strafrecht II im Rahmen des Programms „Justiz im Hörsaal“ einen Vortrag zur aktuellen Justizpraxis im Zusammenhang mit sog. Klimaklebern. Im Anschluss enstand eine lebhafte Diskussion mit und unter den Studierenden.

Freie Plätze Schwerpunktseminar Prof. Dr. Orth WS 2023/2024

Im Schwerpunktseminar von Prof. Dr. Orth "Aktuelle Fragen des Straf- und Strafprozessrechts" sind noch Plätze zu vergeben, bitte melden Sie sich bei Interesse im Institut.

Erschienen: UN Convention against Transnational Organized Crime

A Commentary

Edited by Andreas Schloenhardt, Francesco Calderoni, Joseph Lelliott, and Bettina Weißer

Oxford Commentaries on International Law

  • Offers an article-by-article legal commentary on the United Nations Convention Against Transnational Organized Crime and its three Protocols
  • Documents the background, pre-existing treaties, and negotiations of the Convention and its Protocols, with references to official reports, judicial decisions, and academic literature
  • Describes and analyses each provision under the Convention, the Trafficking in Persons Protocol, the Smuggling of Migrants Protocol, and the Firearms Protocol
  • Documents all developments in the Conference of the Parties to the Convention and its Protocols
  • Outlines and discusses the newly established UNTOC Review Mechanism

Rot-Weißer Zollstock debutiert beim 34. Sachs Law Soccer Cup

Bericht Gastvortrag Dr. Johanna Rinceanu, LL.M. (Washington, D.C.)

Am 23.05.2023 hielt Frau Dr. Johanna Rinceanu, LL.M. (Washington, D.C.) einen Vortrag zu dem Thema „Vom NetzDG zum DSA – Menschenrechte in der digitalen Krise“ in der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht. Frau Dr. Rinceanu ist Senior Researcher in der strafrechtlichen Abteilung des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i. Br.

Nach einer Einführung in die transformative Kraft sozialer Medien, die als Infosphäre sowohl Selbst- als auch Fremdwahrnehmung verändere, stellte die Vortragende das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), den deutschen Versuch einer Regulierung sozialer Medien, dar. Ziel des Gesetzes sei die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und eine Veränderung der Debattenkultur in sozialen Netzwerken durch private Akteure. Zur Erreichung dieses Ziels richte sich das NetzDG an Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen monatlichen Nutzern im Inland, die ua nach einem „Notice-and-Takedown-Modell“ verpflichtet würden, Hassreden, Fake News und andere rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen nach einer Beschwerde innerhalb von 24 Stunden bzw. innerhalb von sieben Tagen zu löschen oder zu sperren. Problematisch sei insbesondere, die Auferlegung einer Meldepflicht, nach der IT-Diensteanbieter dem BKA zur Ermöglichung der Verfolgung von Straftaten Inhalte übermitteln, die dem IT-Diensteanbieter in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die von ihm entfernt oder gesperrt wurden. Die Nutzer würden frühestens vier Wochen nach der Übermittlung der Daten an das BKA über die Übermittlung informiert.

Die Vortragende machte darauf aufmerksam, dass das NetzDG die Rechtsdurchsetzung größtenteils privaten profitorientierten Unternehmen übertrage. Dadurch entziehe sich der Rechtsstaat seiner Verantwortung und nehme massive Einschränkungen der Meinungsfreiheit, aber auch der Berufsfreiheit, in Kauf. Frau Dr. Rinceanu konzentrierte ihre Ausführungen im Folgenden auf die in Art. 19 Abs. 1 IPbpR, Art. 10 EMRK, Art. 5 GG verankerte Meinungsfreiheit. Durch die Verpflichtung privater Anbieter zum Entfernen rechtwidriger Inhalte entstehe eine private Paralleljustiz, durch die eine Gefährdung der Meinungsfreiheit und damit auch des demokratischen Diskurses strukturell angelegt sei. Durch die voraussichtliche Ablösung des NetzDG durch den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union ändere sich die Regulierungslage kaum – der „Notice-and-Takedown-Mechanismus“ bleibe mit Blick auf „rechtswidrige Inhalte“ (Art. 3 (h) DSA) bestehen. Damit sei weiterhin ein Overblocking, und ein Overfiltering zu erwarten. Frau Dr. Rinceanu hielt dem entgegen, Medienregulierung müsse anders, von einer „Netiquette“ der Toleranz, des Pluralismus, der Gleichberechtigung und des Respektes der Vielfalt gedacht werden. Notwendig seien daher ein Dialog zwischen Gruppen, aktiver Widerspruch gegen Hasskommentare, Gegenrede und eine an den Grund- und Menschenrechten orientierte Bildung.

Im Anschluss an den Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion über Sinn und Nutzen der geltenden Plattformregulierung in Deutschland, Regulierungsalternativen wie sie etwa in den USA gelten, Grenzen der Meinungsfreiheit und präventive Ansätze für einen schonenderen Interessenausgleich.

Christine Untch