Das Institut schließt vom 23.12.2024 bis zum 02.01.2025. Wir wünschen allen schöne und erholsame Feiertage und einen guten Start in 2025!
Aktuelles
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
39. Tagung für Rechtsvergleichung 2024 in Berlin: „Globaler Süden – globaler Norden“
Der Vorstand der Gesellschaft für Rechtsvergleichung kündigt die 39. Tagung für Rechtsvergleichung vom 12. bis 14. September 2024 in Berlin zu dem Thema
„Globaler Süden – globaler Norden“ an.
Detaillierte Informationen enthält das Tagungsprogramm. Eine Programmübersicht bietet das Plakat zur Tagung. Die Anmeldung finden Sie hier.
Klausuren Sommersemester 2024
Ab sofort können die Klausuren Strafrecht II und Strafrecht III aus dem Sommersemester 2024 zu den Öffnungszeiten am Institut abgeholt werden.
Die Schwerpunktklausuren Europäisches Strafrecht (Dr. Duesberg), Cyberstrafrecht (Prof. Dr. M. Gercke) und Vertiefung Strafverfahrensrecht (Prof. Dr. Orth) können zu den Öffnungszeiten des Instituts eingesehen werden.
Schwerpunktseminare Prof. Dr. Weißer
Informationen zu den Schwerpunktseminaren im Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 Wintersemester 2021/2022 und finden Sie auf den Seiten Studium & Lehre.
Erschienen: The Oxford Handbook of Criminal Process
Edited by Darryl K. Brown, Jenia Iontcheva Turner, and Bettina Weisser
Hardcover
Published: 22 March 2019
1072 Pages
6-3/4 x 9-3/4 inches
ISBN: 9780190659837
Weitere Informationen finden Sie hier.
Vorsichtsmaßnahmen
Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen des Rektorats und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Corona-Virus.
Unser Institut ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind per Mail erreichbar.
Vortrag im Rahmen der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht: Prof. Dr. Katalin Ligeti
Vortrag: Prof. Dr. Katalin Ligeti, Universität Luxemburg zu „Digital Evidence“.
Termin: 9. Juni, 18.30 Uhr
Ort: Hauptgebäude, Hörsaal XVII a
Vortrag von Artur Kowalczyk, Ph.D.: HAFTENTSCHÄDIGUNG IN DEUTSCHLAND UND POLEN. Auf der Suche nach einer optimalen Lösung?
Der Vortrag findet im Rahmen der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht am 20.01. um 18:30 Uhr im Institut für ausländisches und internationales Strafrecht statt.
Gesprächsreihe Internationales Strafrecht
Am 23.10.2019 hat das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zum ersten Vortrag inklusive Diskussion im Rahmen der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht eingeladen. Dr. Kerstin Braun – Senior lecturer an der School of Law der University of Southern Queensland und Prof. Dr. Martin Böse – Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht an der Universität Bonn stellten Forschungsergebnisse zum Thema „Verstümmelung weiblicher Genitalien ‒ eine rechtsvergleichende Bestandsaufnahme der Strafvorschriften und der Strafverfolgungspraxis in Deutschland und Australien“ vor. Die Erkenntnisse entstammen einem durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst und den Australischen Hochschulverband Universities Australia geförderten Forschungsprojekt über den strafrechtlichen Schutz von Frauen und Mädchen in Australien und Deutschland.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine insbesondere in Subsaharaländern weit verbreitete Praxis, die aber auch in vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens praktiziert wird. Zum Schutz von Frauen und Mädchen hat die internationale Gemeinschaft staatliche Maßnahmen zum Verbot und der strafrechtlichen Verfolgung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen gefordert, so etwa in der UN-Frauenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Eine ausdrückliche Kriminalisierungspflicht findet sich u.a. in der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).
Die Beweggründe für Vornahme von Genitalverstümmelungen an Mädchen und Frauen sind regional sehr verschieden, wobei häufig auf uralte Traditionen verwiesen wird. Beschnittene Frauen entsprechen zudem in bestimmten Regionen einem Schönheitsideal, und die Beschneidung ist teilweise gar Voraussetzung für eine Heirat, ohne die eine soziale Isolation droht. Auch religiöse Gründe werden vielfach angeführt.
In Deutschland wurde eine spezielle Strafnorm zur Pönalisierung der Genitalverstümmelung im Jahr 2013 eingeführt. § 226a StGB hat allerdings bislang vor allem symbolische Bedeutung – gerichtliche Entscheidungen sind nicht bekannt, und auch in polizeilichen Statistiken spielt der Tatbestand keine Rolle. Prof. Böse erläuterte außerdem zahlreiche Widersprüchlichkeiten und Interpretationsprobleme der geltenden Rechtslage.
Dr. Braun berichtete, dass in Australien die Diskussion um die Kriminalisierung der Verstümmelung weiblicher Genitalien bereits in den 1990er-Jahren begann. Da das Strafrecht in den Kompetenzbereich der Bundesstaaten fällt, existiert eine Fülle unterschiedlicher Regelungen. Im Hinblick auf die Verfolgungspraxis ergibt sich ein ähnliches Bild wie in Deutschland. Statistisch sind so gut wie keine Fälle erfasst. Im Jahr 2015 wurde allerdings ein erstes Verfahren bekannt, das durch verschiedene Instanzen ging und nach wie vor nicht rechtskräftig entschieden ist. Große mediale Aufmerksamkeit richtete sich auf zahlreiche Detailfragen des zugrundeliegenden Sachverhalts, aber auch der Gesetzesauslegung.
Gegenstand der an die Vorträge anschließenden, lebhaften Diskussion waren Zweifel an der Überzeugungskraft der jeweiligen Normen. Neben ihrer fehlenden Praxisrelevanz stellen sich Schwierigkeiten im Hinblick auf eine trennscharfe Definition der Verstümmelung, für die auf internationaler Ebene vier Schweregrade unterschieden werden. Erörtert wurde auch die Möglichkeit einer Integration der Genitalverstümmelung in das System der Körperverletzungsdelikte. Das Fazit der Vortragenden zur Effektivität des Schutzes von Frauen und Mädchen durch die jeweilige Strafrechtslage fiel äußerst verhalten aus. Einigkeit herrschte darüber, dass Prävention und Aufklärung von unschätzbarer Bedeutung für einen effektiven Schutz von Frauen und Mädchen vor grausamen Genitalverstümmelungen sind.