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Aktuelles

Bericht Gastvortrag Prof. Dr. Schloenhardt

Im Rahmen der Gesprächsreihe „Internationales Strafrecht“ war am 15.12.22 Professor Dr. Andreas Schloenhardt bei uns zu Gast. Prof. Schloenhardt ist Professor für Strafrecht an der University of Queensland in Brisbane, Australien und Honorarprofessor für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität Wien. Sein Vortrag trug den Titel „Plantdaddies and Trophyhunters“ und befasste sich mit dem illegalen Tier- und Pflanzenhandel; einem seiner aktuellen Forschungsschwerpunkte.

Prof. Schloenhardt leitete seinen Vortrag mit einem allgemeinen Überblick über den illegalen Tier- und Pflanzenhandel, seine Eigenschaften und Auswirkungen ein. Es handelt sich um einen global vernetzten Markt, der schätzungsweise zwischen 5 und 20 Milliarden US-Dollar Umsatz pro Jahr generiert. Seine negativen Folgen sind ebenso vielfältig wie gravierend: Er trägt zum Artensterben und dem Rückgang der Biodiversität bei, geht mit Tierquälerei, Ressourcenerschöpfung und der Bildung von Zoonosen einher und wird häufig von Gewalt, Bedrohungen und Korruption begleitet.

Prof. Schloenhardt berichtete dann über bereits bestehende internationale Abkommen gegen den illegalen Tier- und Pflanzenhandel, insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Handelsregulierung. Am bekanntesten ist das CITES-Abkommen, das den Import und Export von geschützten Arten reguliert. Wenngleich es die Vertragsstaaten grundsätzlich verpflichtet, den Handel mit vom Aussterben bedrohten Arten zu untersagen, so enthält das Abkommen doch zahlreiche Ausnahmen und Schutzlücken, die von Kriminellen ausgenutzt werden. Strafrechtliche Abkommen gibt es bis dato nicht.

Der letzte Teil des Vortrags drehte sich um die Frage, ob ein neues internationales Abkommen zur strafrechtlichen Regulierung des illegalen Tier- und Pflanzenhandels abgeschlossen werden sollte, das Kriminalisierungspflichten enthält und die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden stärkt. Diese Idee wird seit einigen Jahren unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert. Prof. Schloenhardt stellte uns einige dieser Ansätze vor – der wohl populärste ist der Vorschlag der „Global Initiative to End Wildlife Crime“, der die Schaffung eines neuen Zusatzprotokolls zur United Nations Convention against Transnational Organised Crime (sog. Palermo-Konvention) vorsieht. Prof. Schloenhardt wies dabei auf die Vorteile eines solchen Zusatzprotokolls hin - insbesondere die erleichterte Umsetzbarkeit durch die Anbindung an die Palermo-Konvention und die Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten und Strafvorschriften -, äußerte aber auch Bedenken: So wird die Kriminalisierung das Kernproblem - die hohe Nachfrage nach bedrohten Arten - nicht bekämpfen, zudem würde es durch die unterschiedliche Umsetzung in den Vertragsstaaten wieder zur Uneinheitlichkeit kommen, und schließlich mangelt es vielen Staaten am politischen Willen, das durchaus lukrative Geschäft mit bedrohten Tieren und Pflanzen konsequent zu unterbinden. Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob ein Konsens über ein strafrechtliches Abkommen gefunden werden kann und wenn ja, mit welchem Inhalt.

Im Anschluss an den Vortrag entstand eine lebhafte Diskussion über Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines internationalen Abkommens, die bei Fingerfood und Getränken fortgesetzt wurde.

 

Lena Wasser

Gastvortrag Andrès Ritter

Das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht lädt ein:

Gastvortrag von Andrés Ritter, German European Prosecutor and Deputy European Chief Prosecutor

Titel: The German Prosecutor at the European Public Prosecutor's Office.

Datum: 23.01.2023

Zeit: 10:00 Uhr

Ort: Cologne International Forum (International House, Kringsweg 6)

Veranstaltungsplakat

Wir bitten um kurze Anmeldung via internationales-strafrechtSpamProtectionuni-koeln.de

Besuch Prof. Dr. Avlana K. Eisenberg

Im Oktober besuchte uns Prof. Dr. Avlana K. Eisenberg, die an der Florida State University aus strafrechtlicher und kriminologischer Perspektive unter anderem zu Hassverbrechen und Strafvollzug forscht. Über diese Forschung berichtete sie zum Abschluss ihres Besuchs im Rahmen des Vortrags „Addressing the Trauma of Hate Crimes“.

Strafen für Hasskriminalität gibt es in den Vereinigten Staaten auf Bundesebene und in den meisten Bundesstaaten. Hasskriminalität bedeutet die Kombination eines Verbrechens, z.B. einer Körperverletzung oder eines Totschlags, mit einem diskriminierenden Motiv, wobei die in den Strafgesetzen normierten diskriminierenden Merkmale – wie Rasse, Behinderung oder Geschlecht – und die Anforderungen daran, wie sich dieses diskriminierende Merkmal ausdrückt – z.B. als Motivation für die Tat oder lediglich durch die Auswahl des Opfers – variieren. Schließlich können Hassverbrechen entweder als gesonderte Delikte oder als Ergänzung zu bereits bestehenden Straftaten bestraft werden.

Diese Regelungsstruktur begründet Zweifel daran, ob die Bestrafung von Hasskriminalität zu mehr Gleichberechtigung und Toleranz in der Gesellschaft führen kann, wie es sich die Befürworter der Regelungen erhoffen. Angesichts ohnehin hoher Strafen für Delikte wie Körperverletzung oder Totschlag kann einer zusätzlichen Freiheitsstrafe für das diskriminierende Element der Tat die normdurchsetzende Kraft fehlen. Darüber hinaus sind Täter von Hassverbrechen häufig Überzeugungstäter, die diskriminierenden Ideologien anhängen und international vernetzt sind. „Spektakuläre“ Hassverbrechen und die darauf folgende Berichterstattung – auch über Strafverfahren zur Aufklärung der Verbrechen – dienen als Inspiration und Motivation für andere Täter, auch über Ländergrenzen hinweg. Schuldspruch und Strafe erfüllen, so Prof. Eisenberg, nicht ihren Zweck (Abschreckung), sondern bewirken das Gegenteil: Ansporn. Am Beispiel des Falls Ahmoud Arbery – ein Schwarzer Mann, der in Georgia von drei weißen Männern getötet wurde – erläuterte Prof. Eisenberg schließlich, wie rassistische Strukturen in Polizei und Justiz die Verfolgung von Hasskriminalität weiter erschweren.

Angesichts der Schwierigkeiten bei der Verfolgung von Hasskriminalität auf klassischem Weg schlug Prof. Eisenberg „restorative justice“, also – je nach Modell – eine Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer eines Hassverbrechens, als Alternativmodell vor. Dieser Vorschlag gab auch den Anstoß zur anschließenden Diskussion: Sollten es gerade die – in der Regel gegen Minderheiten oder gesellschaftlich unterdrückte Gruppen begangenen – Hassverbrechen sein, für die man das stärkste Mittel des Staates, das Strafrecht, durch restorative justice – Alternativen ersetzt? Wie wird bei restorative justice die expressive Funktion des Schuldspruchs, die für die Befürworter von Hasskriminalitätsgesetzen so wichtig ist, gewährleistet – gerade auch über die eigenen Landesgrenzen hinaus? Der Vorschlag, sich vergleichend mit ähnlichen Ansätzen zur Aufarbeitung des Apartheid-Regimes in Südafrika auseinanderzusetzen, bereicherte die Veranstaltung um ein weiteres internationales Element.

Laura Midey

 

Gastvortrag Prof. Dr. Avlana Eisenberg

Das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht lädt ein:

Gastvortrag von Prof. Dr. Avlana Eisenberg, Gary & Sallyn Pajcic Professor, Florida State University College of Law.

Titel: Addressing the Trauma of Hate Crimes

Datum: 18.10.2022

Zeit: 18:00 Uhr

Ort: Seminarraum 0.103, Sibille-Hartmann-Str. 2 - 8, 50969 Köln

Veranstaltungsplakat

Wir bitten um kurze Anmeldung via internationales-strafrechtSpamProtectionuni-koeln.de

Gastvortrag Prof. Dr. Karolina Kremens

Das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht lädt ein:

Gastvortrag von Prof. Dr. Karolina Kremens, Leiterin des Digital Justice Centers der Universität Wrocław.

Wir freuen uns ebenfalls ihre beiden Kollegen Wojciech Jasiński, Ph.D.  Assistant Professor und Kaja Kowalczewska Ph.D., Research Associate vom Digital Justice Center am Institut begrüßen zu dürfen. Kurzbiographien sowie ausführlichere Informationen zum Digital Justice Center finden Sie hier.

Titel: Impact of New Technologies on Criminal Justice Systems - research conducted in the Digital Justice Center at the University of Wrocław (Poland).

Datum: 28.04.2022

Zeit: 18:00 Uhr

Ort: Seminarraum 0.103, Sibille-Hartmann-Str. 2 - 8, 50969 Köln

Wir bitten um kurze Anmeldung via internationales-strafrechtSpamProtectionuni-koeln.de

38. Tagung für Rechtsvergleichung, 29.9. - 01.10.2022 in Tübingen Auslobung des Nachwuchsförderpreises und des Ernst Rabel Preises

Die nächste Tagung für Rechtsvergleichung zu dem Thema „Digitalisierung" wird vom 29. September bis 1. Oktober 2022 an der Universität Tübingen stattfinden wird.

Vorläufiges Programm.

Auf ihrer 38. Tagung wird die Gesellschaft für Rechtsvergleichung erneut Arbeiten von fortgeschrittenen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern auszeichnen. Die Einzelheiten zur Auslobung des Nachwuchsförderpreises finden Sie hier. Des Weiteren möchten wir Sie gerne auf die Auslobung des Ernst-Rabel-Preises für herausragende Dissertationen aufmerksam machen, dessen Verleihung auf der 38. Tagung für Rechtsvergleichung stattfinden wird. Einzelheiten zu Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Schwerpunktseminare Prof. Dr. Weißer

Informationen zu den Schwerpunktseminaren im Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 Wintersemester 2021/2022 und finden Sie auf den Seiten Studium & Lehre.

Erschienen: The Oxford Handbook of Criminal Process

Edited by Darryl K. Brown, Jenia Iontcheva Turner, and Bettina Weisser

Hardcover

Published: 22 March 2019

1072 Pages

6-3/4 x 9-3/4 inches

ISBN: 9780190659837

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorsichtsmaßnahmen

Bitte beachten Sie die Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen des Rektorats und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zum Corona-Virus. 

Unser Institut ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind per Mail erreichbar. 

Vortrag im Rahmen der Gesprächsreihe Internationales Strafrecht: Prof. Dr. Katalin Ligeti

Vortrag: Prof. Dr. Katalin Ligeti, Universität Luxemburg zu „Digital Evidence“.

Termin: 9. Juni, 18.30 Uhr

Ort: Hauptgebäude, Hörsaal XVII a